Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke sowie Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/-innen (§ 57 NKomVG)
Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke sowie Benennung der Fraktionsvorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter/-innen (§ 57 NKomVG)