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Verpflichtung der zusätzlich in den Jugendhilfeausschuss berufenen Mitglieder auf Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungs- und Vertretungsverbot
Informationen
Beratungen
Betreff
Verpflichtung der zusätzlich in den Jugendhilfeausschuss berufenen Mitglieder auf Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungs- und Vertretungsverbot
Vorlage
MV/034/2016
Art
Mitteilungsvorlage
Auszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes