TOP Ö 25: a) Jahresabschluss per 31.12.2020;Unterrichtung und Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zum Jahresabschluss 2020; b) Jahresabschluss per 31.12.2020; Feststellung und Beschlussfassung über die Höhe der gebildeten investiven Haushaltsreste per 31.12.2020 c) Jahresabschlusses per 31.12.2020; Feststellung Ergebnis und deren Verwendung einschl. Entlastung der Landrätin