TOP Ö 5: Wahl der/des Vorsitzenden des Kreistages und der Beschluss über die Vertretung a) Anwendung der Geschäftsordnung für das Wahlverfahren b) Wahl der/des Vorsitzenden (§ 61 Abs. 1 S. 1 NKomVG) c) Beschluss über die Vertretung der/des Vorsitzenden (§ 61 Abs. 1 S. 3 NKomVG)